Aber man muss die Mittel unterscheiden. Rechte Gewalt kann nicht toleriert werden. Doch genauso wenig, wie sich Kindesmissbrauch mit der sinnlosen Forderung nach der Todesstrafe eindämmen lässt, lassen sich prügelnde Neonazis von einem Verbot der NPD schrecken. Brauner Terror muss in seinen Wurzeln erstickt werden – und zwar von der Gesellschaft als ganzer.
Sicherlich lässt die NPD deutlich ihren verfassungsfeindlichen Charakter erkennen. Allein die braunen Schläger werden unserer Demokratie deshalb nicht ernsthaft zur Gefahr. Bei gerade einmal 6.000 Mitgliedern sollte der Rechtsstaat den Vorteil schätzen, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der nicht verbotenen NPD besser im Auge behalten zu können, ohne auf diesem zu erblinden. Ein Einschreiten gegen Rechtsradikalismus kann nur in der Bürgergesellschaft im direkten Umgang mit den Vasallen der Straßenschlacht vonstatten gehen. Und jeder ist dazu aufgerufen, mehr als nur ein Zeichen zusetzen: nämlich einzuschreiten, wo es ihm möglich ist.
Darüber hinaus können wir alle vor allem eines gegen die NPD unternehmen: sie missachten und von der öffentlichen Meinung fernhalten. Das Sommertheater 2000 hat der Partei vermutlich schon jetzt mehr genützt als geschadet.
© Jörg Steinhaus 2000
erschienen in Kronos. Nr. 9. September 2000. Kommentar. Seite 3.